In Köln liegt das Aktenmaterial zum Missbrauch auf dem Tisch. Personelle Konsequenzen sind erfolgt. Trotzdem bleibt ein ungutes Gefühl. Hat die Aktenauswertung die Lage bereinigt? Warum haben Verantwortliche so lange gezögert? Gibt es nicht einen direkteren Weg, den Jesus aufgezeigt hat und selbst gegangen ist? Christlich wäre viel mehr möglich gewesen. Die zweite Meile wurde noch nicht gegangen.
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Mit meinem Gewissen, meinem inneren moralischen Kompass kann ich spüren, wenn ich jemanden verletzt oder gekränkt, jemandem Unrecht getan habe. Wenn ich mein eigenes Verhalten reflektiere, dann merke ich, dass ich meinen eigenen moralischen Ansprüchen nicht immer gerecht werde, weder an mich selbst noch gegenüber meinen Freund:innen, meiner Partnerin, meiner Familie, meinen Arbeitskolleg:innen. Ein zentrales Thema des christlichen Glaubens ist das Bekennen und die Vergebung von Schuld. Wenn ich als Christ mein persönliches Versagen, mein Ungenügen, meine Sünden bereue, mir schmerzlich bewusst wird, dass ich „Gutes unterlassen und Böses getan habe“, soll ich meine Mitmenschen und Gott um Vergebung bitten. Als Katholik bekenne ich in der Beichte meine Sünden und der Priester spricht mich mit der Vollmacht Jesu davon los. Wenn ich anderen gegenüber schuldig geworden bin, kann der Priester mich auffordern, von mir geschädigte Personen, also die Betroffenen meines Fehlverhaltens, um Verzeihung zu bitten, mich mit ihnen zu versöhnen.
Als Schuldig-Gewordener muss ich aktiv um Verzeihung bitten
Meine Schuld bekennen, Gott oder meine Mitmenschen um Vergebung bitten – das funktioniert nicht, wenn ich darauf warte, dass man mir mein Fehlverhalten juristisch nachweist. Ich kann keine gelingenden Freundschaften, Partnerschaften führen, mit Kolleg:innen und Mitarbeiter:innen erfolgreich zusammenarbeiten, Schutzbefohlene begleiten, seelsorglich tätig sein, eine Abteilung, ein Unternehmen oder gar ein Erzbistum leiten, wenn ich meine, dass ich erst dann für mein Fehlverhalten in diesen Beziehungen verantwortlich bin, wenn man es mir „gerichtsfest“ nachweisen kann. Dann bleibt mein Leben auf einer legalistischen, juristischen Ebene – langweilig, blutleer, unattraktiv. Dann verliere ich Freunde, Mitarbeiter:innen, Kirchenmitglieder. Denn gelingendes Leben, gute Beziehungen, erfolgreiche Unternehmenskultur basieren auf Vertrauen. Wenn es um Fehlverhalten und Schuld geht, kann man mit Akten bestenfalls beweisen, dass jemand schuldig ist. Das kommt dann meist einem Beziehungsabbruch gleich: sofortige Scheidung, fristlose Kündigung, Rücktrittsgesuch, Kirchenaustritt. Um Vertrauen zu erhalten, Konflikte zu bewältigen, Beziehungen zu heilen, muss ich meine eigene Schuld bekennen, zu meiner persönlichen Verantwortung stehen – ich darf nicht darauf warten oder bestehen, dass mir meine Schuld nachgewiesen wird, ich mit Akten und Beweisen überführt werde.
Nicht Reinwaschen, sondern Vergebung
In der christlichen Logik von Schuldbekenntnis und Schuldvergebung geht es nicht darum, mit einer möglichst weißen Weste dazustehen, Schuld von sich zu weisen und den Beweis zu führen, dass ich mich nicht schuldig gemacht habe. Auf diese Weise funktionieren Strafrechtsprozesse im weltlichen Recht. Die Unschuldsvermutung ist eines der obersten Prinzipien. Strafverteidiger tun alles Mögliche dafür, damit ihre Mandant:innen nicht zu Unrecht verurteilt oder zu hart bestraft werden. Allerdings genügen oft auch juristische Verfahrensfehler, methodisch unsauber geführte Beweise oder fehlerhafte Akten für Freisprüche oder deutlich mildere Urteile. Das Evangelium hat einen anderen Ansatz. Jesus fordert in der Bergpredigt: „Wenn dich einer zwingt, eine Meile mit ihm zu gehen, gehe zwei Meilen mit ihm“ und „Wenn dich einer auf die rechte Wange schlägt, halte ihm auch die linke hin“. Übersetzt heißt das: Warte nicht darauf, dass jemand Dir deine Schuld beweist, sondern bekenne deine Schuld. Die eigene Schuld bekennen kann ich nur selbst, mit einer „Ich“-Aussage, wenn ich in der 1. Person Singular spreche.
Die Akten über den Umgang mit Missbrauchsfällen wurden in den Leitungsebenen des Erzbistums Köln über Jahrzehnte sehr lückenhaft, chaotisch und unvollständig geführt. Das betonte die Kölner Anwaltskanzlei bei der Vorstellung ihres Akten-Gutachtens. Trotzdem stellten sie fest, dass sich mehrere hohe Verantwortungsträger schuldig gemacht, sogenannte „Pflichtverletzungen“ begangen haben. Der ehemalige Generalvikar des Erzbistums, Stefan Heße, seit 2015 Erzbischof von Hamburg, ist deshalb nach der Veröffentlichung des Akten-Gutachtens zurückgetreten. Den bisherigen Weihbischof in Köln und früheren Generalvikar, also Verwaltungsleiter und Stellvertreter des Erzbischofs, Dominik Schwaderlapp, entpflichtete der Kölner Erzbischof Kardinal Rainer Maria Woelki mit sofortiger Wirkung von seinen Aufgaben, ebenso den bisherigen Leiter des Kölner Kirchengerichts, den Offizial Günter Assenmacher. Auch der Kölner Weihbischof Ansgar Puff wurde beurlaubt. Weihbischof Schwaderlapp reichte zudem beim Papst seinen Rücktritt als Weihbischof ein. Der frühere Generalvikar Norbert Feldhoff erklärte seinen Rücktritt aus dem Priesterrat des Erzbistums. Das Akten-Gutachten der Kölner Kanzlei belastet auch die verstorbenen Erzbischöfe Joseph Höffner und Joachim Meisner teilweise schwer. Die Amtsträger gingen zum Beispiel Verdachtsfällen nicht nach oder bestraften strafbares Verhalten nicht.
Gibt es eine juristische Entlastung, die vor der Bibel bestehen kann?
Einer jedoch hat aus der juristischen Sicht der Gutachter mit Blick auf die unvollständige, chaotische Aktenlage keine Schuld auf sich geladen, der höchste Würden- und Amtsträger, der Leiter des Erzbistums, Kardinal Rainer Maria Woelki, seit 2014 amtierender Erzbischof von Köln, letztverantwortlich. Er hatte das Gutachten in Auftrag gegeben, das ihn nun entlastet – juristisch, anhand der begutachteten Akten. Woelki habe keine Pflichtverletzungen begangen. Das wusste der Kardinal bereits weit vor der seinerzeit geplanten Veröffentlichung des ersten Gutachtens einer Münchner Kanzlei. Eine Mitarbeiterin der Kanzlei hatte ihm mitgeteilt, dass er sich keine Sorgen machen müsste, weil das Gutachten ihm keine Pflichtverletzungen nachweisen könne.
Warum haben die jetzt zurücktretenden und entpflichteten Amtsträger aus dem Erzbistum Köln und Kardinal Woelki ihre Chance vertan, sich gemäß der Bergpredigt zu verhalten? Das, was ihnen anhand stümperhaft geführter und juristisch begutachteter Akten nachgewiesen werden konnte, müssen sie längst gewusst haben. Sie und Kardinal Woelki, den das Gutachten juristisch entlastet, müssen doch ein persönliches Unrechtsbewusstsein haben. Als geweihte Geistliche sollte man ihnen zutrauen, regelmäßig ihr Gewissen zu prüfen, auf ihre Taten und Unterlassungen zu reflektieren, sich selbst auch Schwäche und Fehlverhalten einzugestehen. Vielleicht haben sie ihre nun dokumentierten „Pflichtverletzungen“ bereits in der Beichte als Schuld bekannt. Das wird wegen des Beichtgeheimnisses nie jemand erfahren. Die persönliche, private Beichte, die Lossprechung von den Sünden im Zweiergespräch mit einem Priester, der dann Christus repräsentiert, kann die Versuchung beinhalten, nicht auch noch öffentlich, also gegenüber den Betroffenen, den Opfern zu Fehlentscheidungen oder Sünden zu stehen. Vor Gott sind die Sünden vergeben, wenn ich mit Reue meine Sünden in der Beichte bekenne. Was wird dann aber aus denjenigen, die unter meiner Sünde zu leiden haben? Gerade wenn jemand ein öffentliches Amt bekleidet, ist er auch der Öffentlichkeit Rechenschaft über sein Verhalten schuldig. Die Bergpredigt-Logik der zweiten Meile führt über das Schuldbekenntnis in der Beichte hinaus.
Auch wenn ich es für die Vergebung meiner Sünde durch Gott nicht müsste, weil ich ja schon in der Beichte zu meinen Verfehlungen gestanden habe – die erste Meile – gehe ich die zweite Meile und bekenne meine Schuld, stehe zu meiner Verantwortung auch vor der Öffentlichkeit oder zumindest gegenüber denjenigen, die unmittelbar Schaden genommen haben. Wenn ich warte, bis ich rechtlich überführt werde, darauf spekuliere, dass mir sowieso niemand nachweisen kann, wo ich mich falsch verhalten habe, handle ich nicht gemäß dem Evangelium. Es gibt auch im weltlichen Strafrecht eine Entsprechung für das kirchliche Schuldbekenntnis. Als Straftäter:in die eigene Tat zu gestehen, ein Geständnis abzulegen, sorgt regelmäßig für mildere Gerichtsurteile. Richter:innen und auch die begleitende Öffentlichkeit erkennen das Schuldeingeständnis an und bewerten es oft mit Straferlass.
Mit den Tätern
Jesus selbst handelt noch viel radikaler: Er ist unschuldig, verteidigt sich aber nicht, obwohl Pontius Pilatus ihm die Möglichkeit dazu gibt. Jesus lässt sich als Unschuldiger wie ein Straftäter behandeln, foltern und töten, er wehrt sich nicht, sondern hängt neben echten Schwerverbrechern am Kreuz. Kardinal Woelki kann seine Hände in Unschuld waschen, nicht unähnlich zu Pontius Pilatus, die Kölner Kanzlei „gießt“ ihm ein Gutachten ein, das ihn auf Basis schludrig geführter Akten entlastet. Aus juristischer Sicht kann man ihm offenbar keine Pflichtverletzungen beim Umgang mit gemeldeten Missbrauchsfällen bis 2018 nachweisen. Warum scheint aber sein Handeln gegenwärtig eher an Pilatus als an Jesus zu erinnern? Warum sollen vom Kardinal selbst bezahlte Juristen anhand unvollständiger Akten darüber befinden, ob der Kardinal richtig gehandelt hat? Woelki und die anderen Würdenträger haben viele Monate, teilweise Jahre gewartet und für zwei Gutachten viel Geld ausgegeben, statt selbst Entscheidungen zu treffen. Als Chef des Bistums muss doch der Bischof selbst die Personalentscheidungen treffen, zu seiner Verantwortung stehen. Wieso gibt er es in die Hand von Juristen, darüber zu befinden? Kann man nicht von katholischen Amtsträgern ein Leitungsverhalten erwarten, das sich an der Bergpredigt orientiert und nicht am Lithostrotos des römischen Statthalters?
Von diesem Richterstuhl gibt Pilatus die Entscheidung über die Kreuzigung Jesu an die Menge ab, letztlich spricht er aber das verbindliche Urteil über Jesus, will dafür aber nicht belangt werden. Pilatus verhält sich feige, das ist aber eine moralische Kategorie, keine juristische. Kardinal Woelki hat seine Leitungsverantwortung an eine Rechtsanwaltskanzlei übergeben, macht sich von deren Urteil abhängig. Als Leiter des Erzbistums ist er aber für seine Mitarbeiter:innen, für das Personal verantwortlich. Als oberster Verantwortungsträger ist es seine Aufgabe, zu wissen, was seine ranghohen Mitarbeiter tun und unterlassen. Die Anwält:innen sagten bei der Vorstellung des Gutachtens, ihnen habe sich „das Bild eines unkoordinierten, ja teils planlosen Handelns auf[gedrängt]“. Sie seien bei ihrer Gutachter-Tätigkeit „auf ein System der Unzuständigkeit, der fehlenden Rechtsklarheit, der fehlenden Kontrollmöglichkeiten und der Intransparenz gestoßen, das Geheimhaltung jedenfalls begünstigte und an dem viele Beteiligte mitwirkten […]. Dementsprechend dürfte nicht von ‚systematischer Vertuschung‘ durch Verantwortungsträger des Erzbistums Köln zu sprechen sein, wohl aber von ‚systembedingter oder systeminhärenter Vertuschung‘.“
Letztverantwortung
Für dieses „System“ muss Kardinal Woelki als Erzbischof von Köln letztverantwortlich einstehen. Das juristische Gutachten kann ihn nicht von dieser Leitungsverantwortung entlasten. Zum Wesen von Leitungsämtern gehört zudem eine Verantwortungskontinuität mit seinen Vorgängen, besonders in der katholischen Kirche, die ein sehr starkes Institutionsverständnis hat, sich nämlich als Gemeinschaft von Lebenden und Toten versteht. Rainer Maria Woelki ist zwar erst seit 2014 Erzbischof von Köln. In der Zeit davor hatte er keine unmittelbare, jedenfalls nicht die höchste Leitungsverantwortung für das Erzbistum, war jedoch immerhin von 1990 bis 1997 Sekretär von Erzbischof Kardinal Meisner und dann seit 2003 Weihbischof und Domkapitular in Köln, Tätigkeiten, die zumindest mit der Leitungsebene des Erzbistums eng verbunden sind. Für das Fehlverhalten eines Vorgängers kann man niemandem die Schuld anlasten. Als Nachfolger früherer Verantwortungsträger steht Woelki aber – systemisch betrachtet – auf der Seite derjenigen, die sich im Amt des Erzbischofs früher schuldig gemacht haben, die – wohl nicht immer absichtsvoll oder böswillig – vertuscht und Aufklärung behindert haben, und sei es „nur“ dadurch, dass sie nicht ausreichend für klare, transparente Akten- und Personalführung, oder auch für verbindliche Meldeverfahren und unabhängige Strukturen der Aufarbeitung gesorgt haben. Wer auf dieser institutionell systemischen Seite der Täter steht und von dort aus die Aufarbeitung des institutionellen Versagens betreiben, die Opfer und Betroffenen um Verzeihung bitten will, der muss auch etwas dafür tun, selbst wenn er sich selbst persönlich für unschuldig hält und juristisch vermutlich entlastet wird. Unschuldig den Kreuzestod sterben wie Jesus soll niemand. Das wäre viel zu radikal, zu extrem, selbst als Bild. Aber an wem oder was darf man denn das Verhalten eines der höchsten Würden- und Amtsträger der katholischen Kirche, die das Evangelium und Jesus als Vorbild und Richtschnur haben, sonst messen, wenn nicht an Jesus?
Zeugnis ablegen
Der Bischofswahlspruch von Kardinal Woelki lautet immerhin: „Nos sumus testes – Wir sind Zeugen“. Damit sind zwar keine Blutzeugen, lateinisch „martyres“ gemeint, aber seine rote Kardinalsrobe steht für das Blut der christlichen Märtyrer. Er hat versprochen, sich für den christlichen Glauben einzusetzen, ihn zu verteidigen, falls nötig, bis auf das eigene Blut. Dieses Versprechen bei der Kardinalserhebung klingt für mich wie eine Überforderung. Aber auch ohne das Blut: Was soll der Kardinal verteidigen? Nicht seine eigene Person, sondern die christlichen Glaubensüberzeugungen, das Evangelium, die Lehren Jesu. Jesus hat aber gelehrt, die andere Wange hinzuhalten, die zweite Meile mitzugehen, Schuld einzugestehen, Verantwortung für seine eigenen Verstrickungen in sündhafte Strukturen zu übernehmen. Warum scheint der Kardinal sich stattdessen Pontius Pilatus als Vorbild zu nehmen, der auf keinen Fall verantwortlich sein will und seine Hände in Unschuld wäscht? Warum haben die jetzt zurücktretenden Amtsträger, Heße, Schwaderlapp, Puff, Assenmacher, Feldhoff nicht längst nach dem Evangelium gehandelt und ihre eigenen Beteiligungen an schuldhaftem, fehlerhaften Verhalten zugegeben, sondern ein mögliches staatliches, juristisches Handeln abgewartet? Selbst wenn sie sich nicht selbst für persönlich verantwortlich oder schuldig gehalten haben, müsste ihnen doch das christliche Konzept der strukturellen Sünde bekannt sein. Sündhafte Strukturen, in denen ich mich aus verschiedenen Gründen bereits vorfinde, die ich nicht selbst verursacht habe und auch nicht ohne Weiteres individuell durch mein persönliches Verhalten abschaffen kann. Die im Gutachten beschuldigten Kleriker und Kardinal Woelki sind immerhin promovierte, mindestens studierte katholische Theologen. Ihre Verstrickung in teils über Jahrzehnte entstandene und verfestigte chaotische, unzuverlässige Strukturen haben Vertuschung, Nicht-Anzeige oder Nicht-Sanktionierung ermöglicht, selbst wenn sie nicht immer aktiv und höchstpersönlich dafür verantwortlich gewesen sein mögen.
Lesen Sie dazu:
Marx geht Woelki die zweite Meile voraus (kath.de-Kommentar vom 4. Juni 2021)
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