Verleger gegen Internet

Die EU plant die Einführung eines Leistungsschutzrechts nach deutsch-spanischem Vorbild. Der Rechtsausschuss des EU-Parlaments hat diese Woche den Vorschlag mit knapper Mehrheit angenommen. Nun muss nur noch das Parlament selber darüber abstimmen. Das neu Gesetz verspricht, den Onlinejournalismus wirtschaftlich zu stärken. Doch ist es in dieser Hinsicht quasi wirkungslos, wenn nicht gar kontraproduktiv, und schränkt wichtige Freiheiten ein.

Das Hauptziel des Leistungsschutzrechts scheint Google und sein News Angebot zu sein, in dem auf aktuelle Artikel verlinkt wird. Nun soll das Urheberrecht dazu verpflichten, bei solchen Links eine Abgabe an die Anbieter des Artikels zu zahlen. Nur ist es nicht ganz so klar, wer genau was zahlen muss.

Fail in Deutschland - Super GAU in Spanien

Ähnliche Gesetze wurde in den letzten Jahren bereits in Deutschland und Spanien eingeführt. In Deutschland haben die Verleger sich ziemlich bald mit Google geeinigt und einen Generalvertrag abgeschlossen. Grund dafür waren die massiv nachlassenden Aufrufzahlen auf den Seiten, ohne die Nutzer, die von Google News auf die Seiten gelenkt wurden. Was zahlt Google nun dafür: ganz genau gar nichts. Soweit der verfehlte Erfolg des Leistungsschutzrechts.

In Spanien geht es aber über das Sinnlose ins Problematische hinaus. Dort konnte keine Einigung mit Google erreicht werden, sodass Google News in Spanien nicht nutzbar ist. Das stellt vor allem kleinere Portale, die bestimmte Nischen abdecken, vor Probleme. Diese akquirieren ihre Nutzer über die Verlinkung ihrer Themen und können nicht wie große Verlage wie Axel Springer oder Burda auf eine breite Nutzerbasis zurückgreifen.

In beiden Fällen wird deutlich, dass das erstrebte Ziel nicht erreicht wird und stattdessen erheblich Einschränkungen hingenommen werden müssen. Von denen sind allerdings die großen Mitspieler mit entsprechender Marktmacht wie Google und große Verlage weitgehend verschont.

Informationsfreiheit und freie Meinungsäußerung in Gefahr

Damit führt das vorgeschlagene Gesetz zu einer Konzentration der Informationsverbreitung auf wenig sehr bekannte Medien. Das schmälert die große Errungenschaft des Internets, jedem den aktiven Zugang zu Medien zu ermöglichen. Die Möglichkeiten der freien Meinungsäußerung werden deutlich eingeschränkt.

Darüber hinaus wird es auch schwierig bis unmöglich, auf Informationen zuzugreifen, wenn es keine Links zu Inhalten Medien mehr geben kann.

Es kann auch problematisch werden, wenn man sich etwa in einem eigenen Text auf eine andere Quelle bezieht und darauf verlinkt. Solange die Quelle positiv behandelt wird, mag dies kein Problem sein, doch bei Kritik könnte möglicherweise das Leistungsschutzrecht als Zensurmaßnahme benutzt werden.

Auch wenn vielleicht nicht alles ganz so düster kommen wird und man den “Untergang des Internets” befürchten muss, so gibt es dafür doch ein gewisses Potential. Allein dieses reicht schon aus, dass kleinere Portale Nachrichtenangebote, die auf Presseerzeugnisse verlinken stark einschränken oder ganz einstellen. Die bestehende Rechtsunsicherheit und etwaige Prozesse mit Verlagen werden viele Anbieter, wie z.B. kleinere Suchmaschinen, scheuen. Dies führt zu einem weitergehenden Monopolisierungsprozess, bei dem nur die Großen überleben können. Dabei hat allein die Google Suche in Deutschland beispielsweise schon einen Marktanteil von 93%.

Die Verleger verstehen das Internet immernoch nicht

Neben diesen Problemen basiert das Leistungsschutzrecht basiert auch prinzipiell auf einem Fehler. Verlinkungen sind kein Schaden für die Anbieter von Inhalten, sondern Werbung für die Artikel und Portale. Nicht umsonst ist SOE, also die Optimierung von Texten auf Suchmaschinen, eine der wichtigsten Gebiete der Social-Media Arbeit. Das gleiche gilt für die Verlinkung von Artikel und anderen Erzeugnissen auf Facebook und anderen Plattformen. Der Versuch der Verleger, Geld zu verlangen, damit andere Anbieter für ihre Inhalte werben dürfen, ist völlig abwegig. Vielmehr braucht es funktionierende Strukturen, um die Erzeuger von Inhalten zu bezahlen. Die gibt es, etwa das patreon Modell in den USA. Sie müssen nur gefunden um umgesetzt werden.