Großes
Bistum im Südwesten
Die Universitätsstadt
und „Bodenseemetropole“ Konstanz war vom 6.
Jahrhundert bis 1821/27 Sitz eines der flächenmäßig
größten Bistümer im deutschen Sprachraum.
Das Bistumsgebiet erstreckte sich im ausgehenden Mittelalter
vom Gotthardpaß im Süden bis in den Raum Stuttgart/Ludwigsburg
im Norden, vom Rhein im Westen bis zur Iller im Osten und
umfaßte erhebliche Teile der heutigen (Erz)Bistümer
Augsburg, Freiburg, Rottenburg-Stuttgart (Deutschland),
Feldkirch (Österreich), Basel-Solothurn, Chur und St.
Gallen (Schweiz) . Entstanden war es ursprünglich
als alemannisches Stammesbistum. Seine größte
politische und kirchliche Bedeutung erreichte es zur Zeit
des Konstanzer Konzils (1414-18), als sich in Konstanz
für knapp vier Jahre faktisch das Zentrum der römisch-katholischen
Kirche befand. Insgesamt aber erlangte es nie die kirchenpolitische
Bedeutung, die ihm angesichts seiner Ausdehnung angestanden
hätte. Grund dafür waren seine Unterordnung als
Suffraganbistum unter den Erzbischof von Mainz, die Zugehörigkeit
zu einer Unzahl von kleinen und kleinsten Staatsgebilden,
das geringe politische Gewicht seines nur kleinen Hochstiftes
und die damit verbundene, fast immer prekäre wirtschaftliche
Situation.
Als die Stadt Konstanz nach der Reformation protestantisch wurde, verlegte
der Bischof seine Residenz dauerhaft nach Meersburg. Die grundlegende territoriale
Neuordnung Mitteleuropas im Gefolge der Französischen Revolution, der
Säkularisation und Mediatisierung sowie der Napoleonischen Kriege, aber
auch die römische Gegenreaktion gegen nationalkirchliche Bestrebungen
und die in Konstanz deutlich wirksame katholische Aufklärung führte
zur Aufhebung des Bistums durch die päpstliche Bulle „Provida solersque“ vom
16. August 1821. Zuvor waren seit 1815 schon die schweizerischen, württembergischen,
bayerischen und österreichischen Teile abgetrennt worden, und nach dem
Tod des letzten Bischofs Karl Theodor von Dalberg am 10. Februar 1817 war und
blieb der Bischofsstuhl vakant. Bis zum faktischen Ende des Bistums durch die
Inthronisation des ersten Freiburger Erzbischofs Bernhard Boll am 21. Oktober
1827 verwaltete Ignaz Heinrich von Wessenberg als – vom Heiligen Stuhl
nicht anerkannter – Bistumsverweser das nunmehr auf die badischen Anteile
geschrumpfte, lediglich durch die rechtsrheinischen Teile des Bistums Straßburg
etwas vermehrte Restbistum.
Dr. Christoph
Schmider, Leiter des Erzbischöflichen Archivs Freiburg
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